Silberbarren
Silberbarren sind eine krisenfeste Wertanlage in schwierigen Zeiten
Edelmetalle als Wertanlage erfreuen sich speziell in wirtschaftlich schwierigen Zeiten steigender Beliebtheit. Seit dem Altertum sind Gold und Silber beliebte Schmuckmetalle und heute in vielen technischen Anwendungen unersetzlich.
In schwierigen Zeiten stellen Metalle im Gegensatz zu Papiergeld reale Werte dar, die inflationsbeständig sind. Zur Risikoverteilung sollte das Portfolio bei großen Werte mehrere verschiedene Metalle umfassen.
Unterschiede zu Gold als beliebtes Anlagemetall
Silber weist im Gegensatz zu Gold eine niedrigere spezifische Dichte auf, auch ist der Wert pro Gramm oder Unze Silber geringer als von der entsprechenden Menge Gold. Das bedeutet, dass für die Lagerung von Silberbarren deutlich mehr Platz benötigt wird als für den gleichen Wert in Gold. Hier bieten verschiedene Anbieter einen Lagerservice an, der diesem Umstand Rechnung trägt.
Im Gegensatz zu Anlagegold ist Silber umsatzsteuerpflichtig. Dies bedeutet, dass bei Erwerb 19% Mehrwertsteuer anfallen. Eine Sonderform sind Münzbarren, die als gesetzliches Zahlungsmittel (bsp. Cook Islands) akzeptiert sind. Diese dürfen mit reduziertem Mehrwertsteuersatz oder seit 2014 differenzbesteuert verkauft werden.
Erwerb und Sonderformen
Silberbarren können in der Regel überall erworben werden, wo Goldbarren und Goldmünzen verkauft werden. Die üblichen Stückelungen reichen von 1g bis 15kg, die im Handel angeboten werden. Silberbarren in Unzen sind seltener anzutreffen.
Für Geschenkzwecke werden Silberbarren als Schmuckbarren angeboten, die als Anhänger an einer Kette etc. getragen werden können. Diese sind mit Motiven oder Gravuren versehen.
Je nach Hersteller werden den Silberbarren Zertifikate beigelegt und der Barren mit diesen in einer verschweißten Verpackung geliefert, welches den Wiederverkauf erleichtert.
Bis zu einem Wert von 10.000 Euro ist der Erwerb von Silberbarren in jedem Tafelgeschäft leicht möglich, oberhalb dieser Summe ist eine Überprüfung der Personalien gemäß Geldwäschegesetz erforderlich und vorgeschrieben
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